Pflicht-Beratung per Video

Veröffentlicht: 12. Juni 2024

Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen, müssen sich regelmäßig in der eigenen Häuslichkeit beraten lassen.

  • Liegt ein Pflegegrad 2 oder 3 vor, muss diese Beratung halbjährlich erfolgen.

  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 muss die Beratung vierteljährlich genutzt werden.

Den ganzen Bericht findest Du hier: Aktuelles – Pflicht-Beratung per Video | Pflegewegweiser NRW (pflegewegweiser-nrw.de)

Quelle: www.pflegewegweiser-nrw.de

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